Dr. med. Ingolf Hintner

Aktuelles


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01.04.2023

Telefonische Krankschreibung ab 01.04.2023 eingeschränkt

Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege ist zum 31.03.23 ausgelaufen.
Ab 01.04.23 dürfen Vertragsärzte Patientinnen und Patienten nur noch dann per Telefon krankschreiben, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht (z.B. nach einem positiven COVID-19 Test).
Für Patientinnen und Patienten, die in einem Hausarztvertrag (HZV) eingeschrieben sind, gilt diese Regel nicht, hier können Krankschreibungen auch wie bisher nach telefonischem Kontakt erfolgen.
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme in der HZV. Wir beraten Sie gern.



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