+++Gesondere Infektsprechstunde - nur mit Termin+++
+++Terminvergabe per Telefon+++
+++Maskenpflicht (FFP2 / KN95) während Infektsprechstunden+++
1. Getrennte Sprechzeiten bzw. Terminzeiten:
2. Patientinnen und Patienten mit positivem Antigen-Schnelltest (Selbsttest)
Sollten Sie nur leichte Symptome haben und lediglich eine kurze Beratung und/oder eine Krankschreibung benötigen, melden Sie sich bei uns telefonisch oder über das Kontakt-Formular.
Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie auch auf der Webseite des Gesundheitsamtes Berlin-Pankow.
3. Wichtige Hinweise für positiv Getestete einer COVID-19-Infektion
Bei positivem Test auf COVID-19 (PCR oder Antigen-Schnelltest) sollten Sie sich mindestens fünf Tage ab Symptombeginn bzw. Testdatum häuslich absondern. Bitte reduzieren Sie Kontakte zu anderen Personen, insbesondere zu Risikogruppen, z.B. älteren oder chronisch kranken Menschen. Sofern Kontakte nicht zu vermeiden sind, sollten positiv getestete Personen eine FFP2-Maske tragen.
4. Maskenpflicht (FFP2 / KN95) während der Infektsprechstunden
In unseren Praxisräumen besteht eine Maskenpflicht (FFP2/KN95) während der Infekt-Sprechstunden, diese finden nur als Termin-Sprechstunden statt.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren ist ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Maske korrekt tragen, also Mund und Nase permanent bedeckt sind. Bringen Sie sich bitte Ihre Maske mit.
Auch außerhalb der Infekt-Sprechstunden empfehlen wir in den Praxisräumen weiterhin das freiwillige Tragen einer Maske, da in Arztpraxen noch immer ein höheres Infektionsrisiko als an anderen öffentlichen Orten besteht.
5. Patientinnen und Patienten mit Atemwegsinfekten
Für Patientinnen und Patienten mit Atemwegsinfekten haben wir gesonderte Terminfenster eingerichtet. Bitte informieren Sie uns entsprechend bereits bei der Terminvereinbarung.
Sollten Sie Infekt-Symptome (z.B. Kopfschmerzen, Fieber, Luftnot, Husten, Geruchs- oder Geschmacksstörungen) zeigen oder der Verdacht einer COVID-19 Infektion bestehen, suchen Sie uns keinesfalls ohne vorherige Terminvereinbarung auf, Sie könnten andere Patientinnen und Patienten anstecken!
Wir werden Ihnen in diesem Fall einen Termin in unserer Infekt-Sprechstunde geben.
Bei leichten Symptomen kann auch eine telefonische Krankschreibung für maximal 5 Tage erfolgen.
6. Aufsuchen und Betreten der Praxis – bitte immer vorher Termin vereinbaren oder telefonisch anmelden
Um das Abstandsgebot in der Praxis gewährleisten zu können, bitten wir Sie auch bei Anliegen ohne COVID-19-Verdacht um eine vorherige Terminvereinbarung oder telefonische Anmeldung.
Wenn die Höchstgrenze an Warteplätzen in der Praxis erreicht ist, können wir keine weiteren unbestellte Patientinnen und Patienten annehmen.
Mit Voranmeldung oder Termin können wir den Patientenstrom besser regulieren. Termine stehen auch kurzfristig, also auch für akute Anliegen zur Verfügung. Wir bitten immer um telefonische Kontaktaufnahme, da wir so am schnellsten einen passenden Termin finden.
7. Antigen-Schnelltestungen auf COVID-19
Seit dem 30. Juni 2022 besteht kein Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests. Sie können diese Test-Sets aber selbst im Handel (z.B. in Apotheken oder Drogeriemärkten) erwerben.
8. Coronavirus-Impfungen
Wir haben hierzu eine Sonderseite eingerichtet.
Wir behandeln weiterhin regelmäßig COVID-19-Erkrankte. Auch im Sommer war kaum eine Reduktion der Infektionen zu beobachten.
Abstand halten und insbesondere das Tragen von FFP2-Masken sind weiterhin der beste Schutz. Zeigen Sie Verantwortung und Solidarität.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig an dieser Stelle über aktuelle Änderungen und halten Sie durch!
Stand: 04.10.2024 - Informationen können sich jederzeit ändern